Was ist der Verkehrswert/Marktwert ?

Die Definition des Verkehrswertes (Marktwert) nach § 194 Baugesetzbuch lautet:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bei dem Verkehrwert handelt es sich somit um den Marktwert, der zu einem bestimmten Stichtag ("Wertermittlungstag", "Qualitätsstichtag", meistens Tag der Besichtigung) in Zeiten sich ändernder Werte und Preise ermittelt wird.


Anlässe für eine Verkehrswertermittlung sind z.B.:
  • Beleihung durch ein Finanzierungsinstitut

  • Kauf-/ oder Verkaufszwecke

  • Erbschaftsangelegenheiten

  • Feststellung von Vermögenswerten

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen

Das Leistungsspektrum
Verkehrswertgutachten werden z.B. angefertigt über:
  • Wohnimmobilien

  • Gewerbe- /Industrieimmobilien

  • Gemischt genutzte Immobilien

  • Ländliche Immobilien

  • Gastronomie- und Freizeitimmobilien

  • Rechte und Belastungen an Grundstücken

  • Unbebaute Grundstücke

  • Erbbaurechte

Zusätzlich angebotene Leistungen
  • Beratungen am Objekt

  • Bauzahlenberechungen z.B.: Wohn-/Nutzfläche